Der individuelle Auszug (IK) aus dem AHV-Konto gibt Aufschluss darüber, welche Löhne Ihre Arbeitgeber der Ausgleichskasse gemeldet haben. Diese Einträge beeinflussen die Höhe Ihrer Rente. Es ist wichtig, regelmässig alle 3 bis 5 Jahre einen Auszug zu bestellen und zu überprüfen, da Lücken im AHV-Konto zu einer Kürzung der Rente führen können. Die Einträge sollten mit dem AHV-pflichtigen Lohn gemäss Lohnausweis übereinstimmen. Beachten Sie, dass im Bruttolohn gemäss Lohnausweis unter Umständen nicht AHV-pflichtige Beträge enthalten sein können, wie beispielsweise Familienzulagen oder Kranken- und Unfalltaggelder.
Für Selbstständige oder Nichterwerbstätige erfolgen die Einträge ins AHV-Konto erst, wenn die definitiven AHV-Beiträge feststehen. Daher ist es wichtig, diese Informationen im Blick zu behalten.
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Wie können Sie einen Auszug anfordern?
- Verwenden Sie unser Online-Formular, um Ihren Kontoauszug anzufordern. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihre AHV-Nummer, welche sich auf Ihrer Krankenversicherungskarte befindet.
- Nicht-Kontoauszugsinhaber, wie beispielsweise Rechtsvertreter, haben die Möglichkeit, den IK-Auszug per Post oder E-Mail (info@ak-bs.ch) zu bestellen. Dabei ist die Vorlage einer Vollmacht und die Angabe der AHV-Nummer erforderlich.
- Leben Sie im Ausland? Bestellen Sie Ihren Kontoauszug bitte bei der Schweizerischen Ausgleichskasse.
Wann erfolgt die Zustellung des IK-Kontoauszugs, und auf welche Weise wird dies durchgeführt?
Der Auszug wird Ihnen innerhalb von drei Wochen auf dem Postweg zugestellt.
Es empfiehlt sich, den Kontoauszug gegen Ende des Jahres zu bestellen, da die Lohninformationen für das Jahr abgelaufene Jahr möglicherweise erst ab November dieses Jahres im Auszug verfügbar sind. Durch die Bestellung eines Kontoauszugs zu diesem Zeitpunkt können Sie bedenken, dass erst nach Ablauf von 6 Monaten eine weitere Bestellung möglich ist.
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